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Frankfurter Tabelle

Was ist die Frankfurter Tabelle ?

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Die Frankfurter Tabelle ist eine vom 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von Reisepreisminderungen.
Da die Tabelle keine Gesetzeskraft besitzt, wird Sie nicht von allen Gerichten verwendet. Sie enthält nur Richtsätze und dient ausschließlich als Orientierungshilfe.

Minderungen durch Mängel bei der Unterkunft (Gruppe I)

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Mängel

in %

Bemerkung

Abweichung von dem gebuchten Objekt

10-15

je nach Entfernung

Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

10-15

Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)

10-15

Abweichende Art der Zimmer

Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden

a) Doppel- statt Einzelzimmer

20

b) Dreibett- statt Einzelzimmer

25

c) Dreibett- statt Doppelzimmer

20-25

d) Vierbett- statt Doppelzimmer

20-30

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

a) zu kleine Fläche

5-10

b) fehlender Balkon

5-10

bei Zusage/je nach Jahreszeit

c) fehlender Meerblick

5-10

bei Zusage

d) fehlendes (eigenes) Bad/WC

15-25

bei Buchung

e) fehlendes (eigenes) WC

15

f) fehlende (eigene) Dusche

10

bei Buchung

g) fehlende Klimaanlage

10-20

bei Zusage/je nach Jahreszeit

h) fehlendes Radio/TV

5

bei Zusage

i) zu geringes Mobiliar

5-15

j) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

10-50

k) Ungeziefer

10-50

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

a) Toilette

15

b) Bad/Warmwasserboiler

15

c) Stromausfall/Gasausfall

10-20

d) Wasser

10

e) Klimaanlage

10-20

je nach Jahreszeit

f) Fahrstuhl

5-10

je nach Stockwerk

Service

a) vollkommener Ausfall

25

b) schlechte Reinigung

10-20

c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)

5-10

Beeinträchtigungen

a) Lärm am Tage

5-25

b) Lärm in der Nacht

10-40

c) Gerüche

5-15

Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)

20-40

je nach Art der Projektzusage (z.B. Kururlaub)

Minderungen durch Mängel in der Verpflegung (Gruppe II)

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Mängel

in %

Bemerkung

Vollkommener Ausfall

50

Inhaltliche Mängel

a) eintöniger Speisenzettel

5

b) nicht genügend warme Speisen

10

c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen

20-30

Service

a) Selbstbedienung (statt Kellner)

10-15

b) lange Wartezeiten

5-15

c) Essen in Schichten

10

 

d) Verschmutzte Tische

5-10

e) Verschmutztes Geschirr, Besteck

10-15

 

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

Minderungen durch sonstige Mängel (Gruppe III)

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Mängel

in %

Bemerkung

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10-20

bei Zusage

Fehlendes Hallenbad

bei Zusage

a) bei vorhandenem Swimmingpool

10

soweit nach Jahreszeit benutzbar

b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool

20

Fehlende Sauna

5

bei Zusage

Fehlender Tennisplatz

5-10

bei Zusage

Fehlendes Mini-Golf

3-5

bei Zusage

Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule

5-10

bei Zusage

Fehlende Möglichkeit zum Reiten

5-10

bei Zusage

Fehlende Kinderbetreuung

5-10

bei Zusage

Unmöglichkeit des Badens im Meer

10-20

je nach Prospekt­beschreibung und zumutbarer Ausweich­möglichkeit

Verschmutzter Strand

10-20

Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

bei Zusage

Fehlende Snack- oder Strandbar

0-5

Je nach Ersatz­möglichkeit

Fehlender FKK-Strand

10-20

bei Zusage

Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

bei Zusage/je nach Ausweich­möglichkeit

a) bei Hotelverpflegung

0-5

b) bei Selbstverpflegung

10-20

Fehlende Vergnügungs­einrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)

5-15

bei Zusage

Fehlende Boutique oder Ladenstraße

0-5

je nach Ausweich­möglichkeit

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20-30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs

Fehlende Reiseleitung

a) bloße Organisation

0-5

b) bei Besichtigungsreisen

10-20

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

20-30

bei Zusage

Zeitverlust durch notwendigen Umzug

anteiliger Reisepreis für

a) im gleichen Hotel

halber Tag

b) in anderes Hotel

ein Tag

Minderungen durch Mängel beim Transport (Gruppe IV)

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Mängel

in %

Bemerkung

Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

Ausstattungsmängel

a) Niedrigere Klasse

10-15

b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard

5-10

Service

a) Verpflegung

5

b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)

5

Auswechslung des Transport­mittels

der auf die Transport­verzögerung entfallende anteilige Reisepreis

Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

Kosten des Ersatztransport­mittels

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Rechtsanwältin Sabine Gross

Rodacher Str. 16

96317 Kronach

Tel. 09261/50460