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Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Arbeitverhältnisse können ein erhebliches Streitpotential bergen. Das beginnt bei der Stellensuche. Hier gilt es bei der Suche nach einem neuen Mitarbeiter nicht nur den geeigneten zu finden, sondern auch die Vorschriften z.B. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten und nicht beim Stellenangebot potenziellen Bewerber versehentlich wegen Alter, Geschlecht, ethnisches Herkunft, Religion oder Weltanschauung zu diskriminieren. Beim folgenden Bewerbungsgespräch muss ein Bewerber über sich zwar wahrheitsgemäß Auskunft geben, aber nicht alle Fragen sind erlaubt. Unzulässig sind Fragen unter anderem nach Schwangerschaft, Schwerbehinderteneigenschaft und Gewerkschaftszugehörigkeit. Beim Arbeitsvertrag gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, aber an rechtswidrige Klauseln ist der Arbeitnehmer nicht gebunden. Er kann dagegen vorgehen oder sie schlichtweg nicht beachten. Sogar Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages kann eine Rolle spielen, beispielsweise für die Wirksamkeit einer Befristung, die vor Arbeitsantritt schriftlich vereinbart werden muss. Während des Arbeitsverhältnisses gibt es häufig Auseinanderersetzungen bei Überstunden, Urlaubsgewährung und Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Aber auch Mobbing, sexuelle Belästigung und private Internetnutzung können zu schweren Konflikten führen. Auch Abmahnungen und Versetzungen führen oft zum Streit. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist selbstverständlich von größter Brisanz. Der Arbeitgeber hat hier die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes, den besonderen Kündigungsschutz z. B. für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder zu beachten, hinzukommen tarifliche Regelungen über Kündigungsausschluss und Kündigungsfristen und die Regelungen über Beteiligung des Betriebsrates oder der Personalvertretung. Schließlich sind Formvorschriften zu beachten und der Nachweis des Zugangs sicherzustellen. Der Arbeitnehmer muss, will er die Rechtswidrigkeit einer Kündigung geltend machen, innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, versäumt er diese Frist wird die Kündigung unangreifbar wirksam, unabhängig davon ob sie zu Unrecht erfolgte.
Von uns erhalten Sie eine praxisgerechte Gesamtkonzeption zur Lösung aller anstehenden Probleme, vor allem auch prozessuale Vertretung in Einzel- und Massenverfahren. Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge, beraten und vertreten Sie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auch bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, der Einführung flexibler Arbeitszeitsystemen, erfolgsorientierten Vergütungssystemen, Fragen der Mitarbeiterbeteiligung und der betrieblichen Altersvorsorge stehen wir zur Verfügung.
Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch alle Fragen des Betriebsverfassungsrechts und Tarifrechts, sowie alle mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden Fragen des Insolvenzrechts und Sozialversicherungsrechts.

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Rechtsanwältin Sabine Gross

Rodacher Str. 16

96317 Kronach

Tel. 09261/50460